Bevor Sie ein importiertes Fahrzeug bei der DVLA registrieren, müssen Sie das Auto beim Zoll abfertigen und eine Fahrzeugzulassung erhalten. Für den Antrag V55/5 müssen Sie die Zollabfertigungen und Identitätsdokumente bei der DVLA einreichen. Sie müssen auch die Fahrzeugsteuer vor der Genehmigung bezahlen.
Um Ihr Auto beim HMRC zu melden, benötigen wir die folgenden Dokumente von Ihnen:
- Handelsrechnung oder Fahrzeugbewertung
- Fahrzeugbrief (Vehicle Log Book)
- Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
- Formular zur Ankunftsbenachrichtigung des Fahrzeugs (NOVA)
Wann sollte ein importiertes Fahrzeug im Vereinigten Königreich registriert werden?
Um das Fahrzeug im Vereinigten Königreich zu nutzen, muss es von der DVLA als straßentauglich zugelassen werden. Nach der Zulassung stellt die DVLA das Fahrzeugbrief V5C aus, danach können Sie Ihr importiertes Auto versteuern und auf britischen Straßen fahren. Ihr Auto sollte vor diesem Zeitpunkt nicht im Vereinigten Königreich benutzt werden.
Zoll und Mehrwertsteuer (MwSt) bei der Einfuhr von Fahrzeugen ins Vereinigte Königreich
Sofern Sie keine Fahrzeuge als Teil eines Wohnsitzwechsels, einer vorübergehenden Einfuhr oder einer Wiederausfuhr importieren, sind Sie verpflichtet, Zoll und Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei vorübergehender Einfuhr oder Wiederausfuhr sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
- Wiederausfuhr: Erfordert einen Ausfuhrnachweis, einschließlich Handelsdokumenten und Ausfuhranmeldung.
- Vorübergehende Einfuhr: Erfordert die Einreichung des Formulars C110, um zu erklären, dass das Fahrzeug nur vorübergehend im Vereinigten Königreich sein wird.